Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages
1.1 Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
1.2 Die Buchung kann mit Hilfe des Buchungsformulars auf der Internetseite, per E-Mail, schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen.
1.3 Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch den Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung per E-Mail übermitteln.
1.4 Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.
1.5 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertragliche Verpflichtung aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben seinen eigenen Verpflichtungen auch für die Verpflichtungen, für die von ihm angemeldeten Teilnehmer.

2. Gutscheinbedingungen
2.1 Gegenstand: Der Gutschein kann nach Maßgabe dieser Bedingungen im Rahmen von Buchungen von Veranstaltungen bei Wilde NaTouren eingesetzt werden.
Der Gutschein wird dem Kunden in Form einer Grußkarte nach Zahlungseingang postalisch zugestellt.
2.2 Einlösung: Der Gutscheinwert wird auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, so bleiben eventuelle Restguthaben erhalten und können durch erneute Angabe des Gutschein-Codes verwendet werden.
Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.
Es können mehrere Gutscheine pro Bestellung eingelöst werden.
Liegt der Einkaufswert über dem Gutscheinwert, ist der Restbetrag gemäß den bestehenden Zahlungsbedingungen zu entrichten.
2.3 Gültigkeit: Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Übermittlung des Gutscheincodes eingelöst werden; danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
2.4 Haftung: Der Kunde kann den Gutschein an Dritte weitergeben. Er verpflichtet sich den Gutscheincode geheim zu halten und ihn nur der Person mitzuteilen, der Sie den Gutschein schenken möchten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch des Gutscheincodes.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt die vollständige Bezahlung der Veranstaltungsgebühr, spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin und unter Angabe der Rechnungsnummer, voraus. Bei Ausbleiben des Zahlungseinganges wird die Anmeldung storniert.
3.2 Erfolgt die Buchung kurzfristig (weniger als 4 Tage vor Veranstaltung) ist der Preis direkt vor Beginn der Veranstaltung in bar zu bezahlen.
3.3 Die Preise enthalten keine Umsatzsteuer, da der Veranstalter als Kleinunternehmer nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.

4. Leistungen
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben auf den Internetseiten und auf den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Dienstleistung beginnt und endet je nach der gebuchten Veranstaltung zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Start- und Endtermin. Für die An- und Abreise zum Treffpunkt ist jeder selbst verantwortlich.

5. Anspruch nicht genutzter Leistungen

Nimmt der Veranstaltungsteilnehmer einzelne Veranstaltungsleistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Veranstaltungspreises.

6. Rücktritt durch den Kunden
6.1 Der Vertragspartner kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen.
6.2 Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ fällig. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn werden 50% des Teilnahmeentgeltes berechnet. Bei einem späteren Rücktritt bzw. bei Nichtteilnahme sind 100% des Teilnehmerentgelts vom Vertragspartner zu zahlen.
6.3 Der Kunde kann eine Ersatzperson stellen. Diese Ersatzperson verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten des abgeschlossenen Vertrages zu übernehmen. Der Veranstalter behält sich vor diese Person abzulehnen.

7. Rücktritt durch den Veranstalter
7.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweils Angabe auf der Homepage) nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung bis zu 14 Tage vor Beginn abzusagen. In jedem Fall wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. Die eingezahlten Teilnahmekosten werden in voller Höhe zurückerstattet.
7.2 Der Veranstalter kann vom Dienstleistungsvertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Durchführung der Dienstleistung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Dienstleistung (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, etc.), die in der jeweiligen Ausschreibung (Detailprogramm etc.) verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Dienstleistungspreis.

7.3 Bei Ausfall des Veranstaltungsleiters oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. In diesem Fall wird im Einvernehmen mit den Teilnehmern möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.

8. Rücktritt in Folge höherer Gewalt
8.1 Wird die Veranstaltung infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit von Teilnehmern nicht mehr gewährleistet, kann der Veranstalter die Veranstaltung auf einen anderen Zeitpunkt verschieben. Sollte eine Verschiebung nicht möglich sein, können sowohl der Veranstalter wie der Kunde von der Veranstaltung zurücktreten.
8.2 Bei Rücktritt des Kunden durch höhere Gewalt, erhält er den bereits bezahlten Veranstaltungspreis in Form eines Gutscheins zurück.
8.3 Treten die vorgenannten Gründe nach Antritt der Veranstaltung ein, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Veranstaltung zeitlich verlegt oder ein gleichwertiges Ersatzprogramm durchgeführt wird. Sollte dies nicht möglich sein, können auch in diesem Fall sowohl der Kunde als auch der Veranstalter von der Erbringung der restlichen Leistungen des Vertrages zurücktreten. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Veranstaltungspreis anteilig für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu.

9. Teilnahmebedingungen
9.1 Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig fähig ist, an den jeweiligen Angeboten und Touren teilzunehmen und den in der Beschreibung genannten Anforderungen entspricht, sowie entsprechend gerüstet ist.
9.2 Einschränkungen z.B. durch Allergien, Krankheiten, Medizineinnahme oder ähnlichem sind vor Antritt der Veranstaltung dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Jahreszeitlich- bzw. wetterbedingt kann auf einzelnen Wegeabschnitten eine erhöhte Trittsicherheit und/oder Schwindelfreiheit erforderlich sein. Entsprechende Einschränkungen sind dem Veranstaltungsleiter spätestens vor Antritt der Wanderung mitzuteilen.
9.3 Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
9.4 Der Veranstalter ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen.

10. Fotografieren
Während der Wanderung wird in der Regel fotografiert. Die Bilder werden entweder auf der Homepage des Veranstalters dargestellt und/oder vereinzelt zu Werbezwecken in Print- und anderen Medien veröffentlicht. Der Teilnehmer erklärt sich grundsätzlich mit der Veröffentlichung von Bildern, auf denen er abgebildet ist, einverstanden. Sollte der Teilnehmer nicht einverstanden sein, so ist dies dem Veranstaltungsleiter spätestens vor Antritt der Veranstaltung mitzuteilen.

11. Haftung
11.1 Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Veranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Seminare und Touren können Unfälle nicht ausgeschlossen werden.
11.2 Der Veranstalter haftet im Rahmen einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Haftung ist der Höhe nach auf die Haftpflichtsumme beschränkt, soweit kein Körperschaden entstanden ist.
11.3 Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Die Veranstaltungen erfolgen zwar unter der Leitung des Veranstalters, doch der Teilnehmer (im Falle von Minderjährigen der/die Erziehungsberechtigte) ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Seminaren und Touren in der freien Natur trotz der als sicher eingeschätzten Bedingungen Gefahren („Allgemeines Lebensrisiko“) mit sich bringen kann. Dazu gehören auch Risiken wie Verletzung, Krankheit, Schäden oder Eigentumsverlust, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
11.4 Beruht ein Schaden oder eine Verletzung des Teilnehmers auf grobe Fahrlässigkeit oder Verschulden des Veranstalters, so ist die Haftung auf ihn beschränkt.
11.5 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die Begegnung mit Tieren verursacht werden.
11.6 Es bleibt dem Veranstalter vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern.
11.7 Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

 

Stand: 29.12.2020